Das DHV-Merkblatt „Schnittstelle Holzbau / Garten- und Landschaftsbau“ macht Mindestangaben für die Ausführung von Garten- und Landschaftsarbeiten im Bereich des Haussockels bei Holztafelbauwänden und auch Massivholzwänden auf Untergründen aus Beton wie Bodenplatten oder Geschossdecken, welche an das Erdreich angrenzen. Des Weiteren dient dieses Merkblatt zur Weitergabe der technisch notwendigen Informationen an die Folgegewerke, die Bauleitung und/oder den Bauherren, um insbesondere die Holzschwelle zu schützen und damit zur Absicherung der Gewerke und zur Unterstützung der Bauleitung für das Gesamtprojekt.

Das Merkblatt soll so zu verstehen sein, dass wenn bspw. der Garten- und Landschaftsbauer feststellt, dass die Planung nicht mit den Mindestangaben dieses Merkblatts übereinstimmen, dies sofort der Bauleitung zu melden ist.

Leiten Sie dieses Merkblatt bei Ihren Projekten am besten immer direkt an den Bauherren, die Bauleitung und/oder den Garten- und Landschaftsbauer weiter. Im besten Fall wird unsere Holzschwelle dadurch zukünftig besser geschützt!

Das Merkblatt ist so ausgelegt, dass Sie nicht in die Planungshaftung kommen, wenn Sie nichts mit der Planung oder der Bauleitung des Gesamtprojekt zu tun haben. Planen oder machen Sie die LBO-Bauleitung für das das gesamte Projekt, sind natürlich Schnitte, Details etc. vom Sockel zusätzlich von Ihnen weiterzuleiten.

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