Das gemeinsame Ziel: Die Verbesserung der Arbeitssicherheit im Holzfertigteilbau bei gleichzeitig er Offenheit für neue Ideen und Technologien.

Der Knackpunkt: Für die Berufsgenossenschaften sind bolzenförmige Hebeklemmen aktuell als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zu bewerten. Damit dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn der Gefahrenbereich unter der schwebenden Last vollständig abgesperrt ist – was zumindest auf Baustellen in der Praxis kaum umsetzbar ist. Hersteller und Fachkreise bewerten die Klemmen dagegen als formschlüssig – eine juristische Klärung steht noch aus. So lange bleibt die Einschätzung der Berufsgenossenschaften maßgeblich. Aber: Die Verwendung ist weiterhin zulässig – sofern alle Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, der Hersteller und der Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden.

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