Zudem kommt hinzu, dass die Trittschalldämmung innerhalb desselben Produkts Unterschiede in den Trittschalleigenschaften aufweist. Auch hat sich gezeigt, dass „ungebundene“ Schüttungen mit „elastisch gebundenen“ Schüttungen, trotz gleicher flächenbezogener Masse, nicht gleich zu bewerten sind.
Aktuelle Messreihen haben ergeben, dass die bisher angegeben Trittschallwerte im Bauteilkatalog der DIN 4109-33, aber auch bei anderen Quellen wie bspw. dem Informationsdienst Holz und Dataholz.eu nicht mehr erreicht werden (bei sichtbaren Massivholzdecken bis etwa 5 dB schlechter). Durch Berücksichtigung dieser Informationen ist es rechnerisch nicht mehr möglich, den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5 mit L’n,w ≤ 45 dB einzuhalten.
Problem:
Nach Norm darf der Bodenbelag für die Berechnung nicht angesetzt werden, da dieser ausgetauscht werden könnte. Auch muss die Messung beim Mindestschallschutz eigentlich auf dem Estrich erfolgen (in der Praxis nicht gängig).
Lösungsvorschlag:
Wichtiger im Holzbau als den Trittschallschutz L’n,w ≤ 45 dB nach DIN 4109-5 einzuhalten ist es, den tiefen Frequenzbereich zwischen 50 und 100 Hz zu berücksichtigen. In diesem Frequenzbereich befinden sich die typischen Gehgeräusche und werden von der Norm nicht abgedeckt. Dies kann dazu führen, dass Geschosstrenndecken trotz Einhaltung der Norm subjektiv als „schlecht“ wahrgenommen werden.
Der Informationsdienst Holz empfiehlt für den Holzbau den erhöhten Schallschutz „Basis+“. Der DHV bittet dringend darum, diesen erhöhten Schallschutz zu vereinbaren!
Dabei wird der L’n,w ≤ 50 dB gesetzt und zusätzlich die Anforderung Ln,w + CI,50-2500 ≤ 50 dB gefordert. Diese Werte bekommt man aus der Schrift vom Informationsdienst Holz „Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung“. Wird diese Zusatzanforderung berücksichtigt, wird die Geschosstrenndecke subjektiv als besser wahrgenommen, als eine Geschosstrenndecke mit L’n,w ≤ 45 dB ohne Berücksichtigung der tiefen Frequenzen.
Dadurch kann der erhöhte Schallschutz auch bei sichtbaren Massivholzdecken sowohl rechnerisch, als auch messtechnisch wieder eingehalten werden.
Das Gute ist, wenn der erhöhte Schallschutz vereinbart ist, darf die Schallmessung im fertigen Zustand, also mit Bodenbelag, gemessen werden. Sobald ein Fußbodenbelag vorhanden ist (egal welcher), wir der Verlust durch den jetzt steiferen Estrich teilweise bis beinahe gänzlich wieder ausgeglichen.
Außerdem bietet der Einsatz von „ungebundenen“ Schüttungen im Vergleich zu „elastisch gebundenen“ Schüttungen nochmals eine Verbesserung von 1-2 dB, wodurch der DHV den Einsatz ungebundener Schwerschüttungen im Holzbau dringend empfiehlt!
