Kurz vor Inkrafttreten der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) sorgt ein neuer Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für erhebliche Verunsicherung in der Holzbranche. Zehn Wochen vor dem geplanten Starttermin wurden darin zusätzliche Anforderungen eingeführt, die für viele Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette weder technisch noch organisatorisch erfüllbar sind.
Vor diesem Hintergrund haben sich zahlreiche Branchenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt. Darin fordern sie eine Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR um ein Jahr sowie die Erarbeitung eines praxistauglichen Umsetzungsvorschlags im Jahr 2026.
Auch der Deutsche Holzfertigbau-Verband (DHV) unterstützt dieses Schreiben ausdrücklich. Eine rechtssichere und praktikable Umsetzung der EUDR liegt im Interesse aller Beteiligten – vom Forst bis zum fertigen Bauprodukt – und Voraussetzung dafür, dass der Holzbau seine Rolle als Motor des klimafreundlichen Bauens weiter erfüllen kann.
Das vollständige Schreiben finden Sie hier.
