Der Bau-Turbo: Konkrete Instrumente und aktueller Stand
Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist der neu eingeführte § 246e Baugesetzbuch (BauGB), der es Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf ein reguläres Bebauungsplanverfahren zu verzichten. Dies betrifft insbesondere Wohnbauvorhaben – etwa durch Neubauten, Aufstockungen oder die Umnutzung bestehender Gebäude. Die Genehmigung basiert auf einem einfachen gemeindlichen Einvernehmen, das innerhalb von zwei Monaten erteilt werden kann. Damit sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden – insbesondere in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Anwendung der neuen Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, eine Evaluation ist eingeplant.
Darüber hinaus sieht der Bau-Turbo weitere Maßnahmen zur Entlastung der Planungspraxis vor:

  • Die Nachverdichtung in Innenbereichen wird erleichtert – etwa durch Aufstockungen oder das Bauen in zweiter Reihe, auch bei Abweichungen von bestehenden Festsetzungen.
  • Außenbereichsregelung: Künftig darf im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen auch im Außenbereich unter erleichterten Bedingungen gebaut werden.
  • Flexible Lärmschutzregelung: Kommunen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen von der TA Lärm abweichen, sofern geeignete Minderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
  • Stärkung der kommunalen Planungshoheit: Die Anwendung der neuen Regelungen ist freiwillig und liegt vollständig in der Verantwortung der Gemeinden.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag ist für Juli 2025 angesetzt, Anhörungen sind für den Herbst vorgesehen. Ein Inkrafttreten noch im laufenden Jahr gilt als realistisch – vorbehaltlich etwaiger Änderungen im weiteren Verlauf. Es gehört zur politischen Erfahrung, dass kein Gesetzentwurf das Parlament unverändert verlässt. Umso wichtiger ist es, den weiteren Prozess aufmerksam zu begleiten und Einfluss zu nehmen, wo es geboten erscheint.

Relevanz für den Holzfertigbau: Chancen und Anforderungen
Für die Mitglieder des Deutschen Holzfertigbau-Verbandes eröffnet der Bau-Turbo erhebliche Potenziale. Insbesondere der serielle, vorgefertigte Holzbau profitiert von beschleunigten Genehmigungs- und Planungsverfahren. Die Möglichkeit, beispielsweise ohne langwierige Bebauungsplanänderung aufzustocken oder in zweiter Reihe zu bauen, entspricht ideal den konstruktiven und logistischen Stärken des Holzbaus. Gerade in dicht besiedelten urbanen Räumen oder bei Nachverdichtungsprojekten eignet sich der Holzfertigbau besonders, um in kurzer Zeit hochwertigen Wohnraum zu schaffen – und zugleich Nachhaltigkeit sowie einen sparsamen Umgang mit Fläche zu gewährleisten.

Auch der politische Fokus auf Kosten- und Zeitersparnis entspricht den Stärken der Holzbauweise: kurze Bauzeiten, planungssichere Vorfertigung, saubere Baustellenprozesse. Die Bundesregierung geht insgesamt von einer jährlichen Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro aus – für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Für viele Kommunen dürfte dies ein entscheidender Anreiz sein, sich aktiv mit dem neuen Instrument auseinanderzusetzen.

Fazit
Mit dem Bau-Turbo legt die Bundesregierung ein zentrales Instrument zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen vor – insbesondere im Wohnungsbau. Für den Holzfertigbau entstehen dadurch neue Spielräume – insbesondere bei Nachverdichtung, Umnutzung und serieller Fertigung. Entscheidend wird sein, die gebotenen Chancen aktiv zu nutzen und den Dialog mit den Kommunen konstruktiv zu gestalten.

Der DHV wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über nächste Schritte und Anwendungsmöglichkeiten informieren.

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