31. März 2025

Lastenaufnahmemittel: Gemeinsame Stellungnahme

Für bolzenförmige Lastaufnahmemittel gelten derzeit strenge Vorgaben – vor allem auf Baustellen. Ein generelles Verbot besteht jedoch nicht. Am „Runden Tisch Holzfertigteilbau“, einem Austausch-Format zwischen DHV, BDF und weiteren Fachverbänden bzw. Unternehmen mit Berufsgenossenschaften, wurde die beigefügte Stellungnahme erarbeitet.

Das gemeinsame Ziel: Die Verbesserung der Arbeitssicherheit im Holzfertigteilbau bei gleichzeitig er Offenheit für neue Ideen und Technologien.

Der Knackpunkt: Für die Berufsgenossenschaften sind bolzenförmige Hebeklemmen aktuell als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zu bewerten. Damit dürfen sie nur eingesetzt werden, wenn der Gefahrenbereich unter der schwebenden Last vollständig abgesperrt ist – was zumindest auf Baustellen in der Praxis kaum umsetzbar ist. Hersteller und Fachkreise bewerten die Klemmen dagegen als formschlüssig – eine juristische Klärung steht noch aus. So lange bleibt die Einschätzung der Berufsgenossenschaften maßgeblich. Aber: Die Verwendung ist weiterhin zulässig – sofern alle Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, der Hersteller und der Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden.

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